Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug
Flugpassagiere haben Anspruch auf die volle Entschädigung, wenn sie einen Flug mit mehreren Etappen gebucht haben und sie einen Anschlussflug verpassen.
Der Anspruch auf eine Entschädigungszahlung entsteht bei einer Verspätung am Zielflughafen von mindestens drei Stunden.
Bereits bei einer kurzen Verspätung des ersten Fluges steht dem Passagier ein Anspruch auf eine Rückzahlung von bis zu 600 Euro zu – wenn sie dazu geführt hat, dass der Fluggast den Anschlussflug verpasst hat und mit einer mindestens dreistündigen Verspätung am Zielflughafen ankommt.
lt. der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen.
Wie viel Entschädigung steht Ihnen zu?
0 – 1500 km | 1501 – 3500 km | Flüge > 3.501 km | |
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innerhalb der EU | 250 Euro | 400 Euro | – |
außerhalb der EU | 250 Euro | 400 Euro | 600 Euro |
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