Entschädigung bei Flugverspätung 
Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 gibt Passagieren bei Flugverspätungen, Flugausfällen, verpassten Anschlussflügen und Planänderungen das Recht auf eine entsprechende Entschädigungszahlung.
Bei Verspätungen ab 2 Stunden stehen Passagieren Betreuungsleistungen, abhängig von der Verspätungsdauer und der Flugdistanz, zu. Bei Flugverspätungen ab 3 Stunden, verpassten Anschlussflügen oder auch Flugausfällen können Entschädigungsleistungen in Höhe von EUR 250.- bis EUR 600.-, abhängig von der Flugdistanz, zustehen.
Trotz dieses Rechtes verweigern viele Airlines diese Entschädigungszahlung durch das Vorschieben unwichtiger oder unrichtiger Gründe für die Flugverspätung.
Wann habe ich laut der Fluggastrechte einen Anspruch auf Entschädigung?
Damit eine Entschädigung bei der jeweiligen Airline beantragt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Abflugsflughafen befindet sich innerhalb der EU, unabhängig davon, ob Sie mit einer europäischen Airline fliegen oder nicht.
- Der Abflugsflughafen befindet sich außerhalb der EU, aber Sie fliegen mit einer europäischen Airline an ein Ziel in Europa.
Die Entschädigungszahlung nach Fluggastrechten steht Ihnen unabhängig davon zu, ob es sich um einen Charter- oder Linienflug bzw. lediglich um eine Flugbuchung oder eine Pauschalreise handelt.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Flugverspätung?
Die Entschädigungshöhe bemisst sich immer nach der Flugstrecke, welche Sie der folgenden Tabelle entnehmen können, und ist unabhängig von der Dauer der Flugverspätung.
0 – 1500 km | 1501 – 3500 km | Flüge > 3.501 km | |
---|---|---|---|
innerhalb der EU | 250 Euro | 400 Euro | – |
außerhalb der EU | 250 Euro | 400 Euro | 600 Euro |
Was soll ich bei einer Flugverspätung machen?
Im Falle einer Flugverspätung sollten Sie bei der Airline nach dem Grund hierfür fragen und sich diesen immer schriftlich bestätigen lassen. Bitte behalten Sie sämtliche Reiseunterlagen, Tickets und Rechnungen, da diese als Beweismittel vorgelegt werden können. Bestehen Sie auf Ihr Recht auf Betreuungsleistung.
Wie kann ich meine Entschädigung beantragen?
Wir haben die richtigen Kontakte! Sie können die Entschädigung bei Flugverspätung einfach online über unsere Website beantragen und alle Details angeben, damit wir für Sie sofotrt in Kontakt mit der jeweiligen Airline treten können.
Was sind außergewöhnliche Ereignisse?
Außergewöhnliche Ereignisse sind jene, welche nicht von der Airline beeinflusst werden können. Beispiele hierfür sind Vogelschlag, Blitzschlag oder auch Wetterereignisse.
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Verjährungsfrist 3 Jahre
Die Fluggastrechte gelten für sämtliche Flüge, welche innerhalb der letzten 3 Jahre stattgefunden haben bzw. hätten stattfinden sollen. Für Flüge die länger zurückliegen können rechtlich keine Entschädigungen gefordert werden.
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